Auch wenn jeder Verein auf ein hohes Vereinsalter stolz ist, so erfreut hingegen beim Lebensalter der aktiven Sänger ein möglichst niedriger Durchschnitt :
1980 | 36 Jahre | 2000 | 43 Jahre | ||
1990 | 37 Jahre | 2003 | 44 Jahre | ||
1995 | 40 Jahre | 2007 | 47 Jahre |
Damit liegt der MGV St. Märgen gut im Vergleich zu vielen anderen Chören, denen das Alter Existenzsorgen bereitet. Ein (wenn auch nur langsam) steigender Schnitt mahnt allerdings, sich nicht auf den Lorbeeren auszuruhen. 1997 blieben nach einer als offenes Projekt einstudierten Messe 4 von 6 Mitwirkenden dem Chor als neue Sänger erhalten. 2006 brachte ein Präsentationsabend 2 neue Sänger. Gezieltes persönliches Ansprechen zeigt sich immer wieder als erfolgversprechend.
Für Aufnahme und Ausschluss kannte die Satzung von 1956 noch strenge Regeln : Beitreten konnte „jeder unbescholtene Mann ab 18, sofern er die erforderlichen musikalischen Eigenschaften hat, worüber der Dirigent sein Gutachten zu geben“ hatte. „Wer ohne Grund 3 mal nacheinander unentschuldigt fehlt in den Proben“, berechtigte den Vorstand, ihn auszuschließen, wobei keine Wiederaufnahme möglich war! Für Regelungslücken sah die Satzung eine Vorstandsentscheidung vor : „Eine solche Entscheidung soll dem Verein wie die Satzungen, als Gesetz gelten“. Nach mehreren Änderungen gilt ab 1990 eine neue Satzung und der MGV ist seither ein im Vereinsregister eingetragener Verein (e.V.).
Seit 1958 wird der 1. Vorstand auf 3 Jahre gewählt. Um neue Impulse zu gewährleisten, galt von 1965 bis 1996 die Maßgabe, dass nur zwei direkt aufeinander folgende Wahlperioden zulässig waren. Durch die allgemein gewachsenen beruflichen Belastungen kann mit der Bereitschaft zur Übernahme eines Ehrenamts heute allerdings nicht mehr verschwenderisch umgegangen werden.
Die Proben waren erst montags, bis 1974 mittwochs, seither dienstags. Vorsingen müssen neue Sänger und Interessierte, die mal an einer Schnupperprobe teilnehmen wollen, übrigens nicht !
Fortsetzung: Zeittafel: Dirigenten, Vorstände...
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